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Können Kreditzinsen von den Steuern abgezogen werden?

Wussten Sie, dass Sie Schuldzinsen – auch von Krediten – in Ihrer Steuererklärung geltend machen können? Erfahren Sie, wie einfach das geht, warum Kredite steuerlich oft besser sind als Leasing und welche Zinsen Sie absetzen dürfen.

Steuern
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Lesezeit: 5 Minuten
Können Kreditzinsen von den Steuern abgezogen werden?

Zusammenfassung

Schuldzinsen, einschliesslich der Zinsen von Krediten, können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dabei gilt ein Freibetrag von CHF 50'000 plus Ihre Vermögenserträge. Wichtig: Nur die Zinsen sind abzugsfähig, nicht der Tilgungsanteil Ihrer Kreditraten.

Auch bei Kreditkartenschulden oder privaten Darlehen ist ein steuerlicher Abzug möglich. Im Vergleich zu Leasing bietet ein Kredit zudem einen klaren Vorteil, da Leasingzinsen für Privatpersonen nicht absetzbar sind. Unternehmen hingegen können in bestimmten Fällen auch von Leasingverträgen profitieren.

Das Eintragen der Zinsen ist einfach: Sie erhalten im Januar eine Zinsbescheinigung von Ihrem Kreditgeber und tragen die Werte in Ihrer Steuererklärung ein.

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Kreditzinsen und die Steuererklärung

Für viele ist die Steuererklärung ein leidiges Thema – sei es wegen der oft hohen Beträge, die einen Schlag fällig werden, oder weil man sich beim Ausfüllen der Formulare unsicher fühlt. Welche Abzüge sind möglich? Wie werden Schulden korrekt eingetragen?

Eine oft übersehene Möglichkeit

Schuldzinsen, also auch Kreditzinsen, lassen sich von der Steuer absetzen. Hierbei gilt eine Obergrenze von CHF 50'000 zuzüglich der Vermögenserträge. Dieser Freibetrag reicht in den meisten Fällen aus, um alle Zinsen zu berücksichtigen.

Wichtig zu wissen

Abzugsfähig sind nur die reinen Zinsen. Der Tilgungsanteil der Kreditrate zählt nicht dazu.

Welche Zinsen sind absetzbar?

Neben Kreditzinsen können auch Zinsen aus anderen Schulden, wie beispielsweise Kreditkartenschulden oder privaten Darlehen von Freunden oder Familie, steuerlich geltend gemacht werden.

Kredit oder Leasing – der steuerliche Vorteil

Ein Kredit bietet im Vergleich zum Leasing einen klaren steuerlichen Vorteil. Beim Fahrzeugleasing handelt es sich rechtlich um eine Miete, da das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft bleibt. Daher können Leasingzinsen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Für Privatpersonen ist ein Kredit daher meist die bessere Option. Unternehmen hingegen profitieren auch bei Leasingverträgen von steuerlichen Vorteilen, da sie Leasingzinsen absetzen dürfen. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, empfehlen wir unseren Artikel: Auto finanzieren oder leasen? Vor- und Nachteile von Kredit und Leasing im Vergleich.

Deklaration in der Steuererklärung

Das Eintragen der Schuldzinsen ist unkompliziert. Im Januar erhalten Sie von Ihrem Kreditgeber eine Zinsbescheinigung. Tragen Sie die abzugsfähigen Zinsen und den Restwert im Schuldenverzeichnis Ihrer Steuererklärung ein und legen Sie die Zinsbescheinigung bei. Sollten Sie keine Zinsbescheinigung erhalten - diese unbedingt anfordern.

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