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Was passiert mit meinem Kredit bei einem Todesfall?

Ein Kredit ist eine finanzielle Verpflichtung, die auch nach dem Tod des Kreditnehmers bestehen bleibt. Doch was geschieht mit den offenen Zahlungen, wenn der Kreditnehmer verstirbt? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Kredits, vorhandene Versicherungen und die gesetzlichen Regelungen.

Todesfall
Kredit
Lesezeit: 5 Minuten
Was passiert mit meinem Kredit bei einem Todesfall?

Zusammenfassung

Ein Kredit erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Kreditnehmers, sondern wird Bestandteil des Nachlasses. Erben sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und prüfen, ob Versicherungen oder Sicherheiten bestehen, die die offene Schuld decken können. Mit einer guten Planung und rechtzeitigen Massnahmen lässt sich die finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen deutlich reduzieren. Im Zweifelsfall ist professionelle Beratung empfehlenswert, um eine optimale Lösung zu finden.

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Grundsätze bei offenen Krediten

Nach dem Tod des Kreditnehmers gehen dessen Verpflichtungen in der Regel auf die Erben über. Das bedeutet:

  • Schuldenhaftung: Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschliesslich der Verantwortung für offene Kredite.
  • Erbausschlagung: Wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, können Erben das Erbe ausschlagen und somit auch die Haftung für den Kredit vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftung nur auf den Nachlass beschränkt ist, sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Persönliches Vermögen der Erben bleibt in der Regel unberührt.

Rolle der Kreditversicherung

Viele Kredite werden mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung übernimmt im Todesfall des Kreditnehmers die offenen Zahlungen, entweder vollständig oder bis zu einem bestimmten Betrag. Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Deckungsumfang: Eine Restschuldversicherung deckt in der Regel den ausstehenden Kreditbetrag ab.
  • Bedingungen: Versicherungen können an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie z. B. eine Altersgrenze oder der Ausschluss bestimmter Todesursachen.

Wenn eine solche Versicherung besteht, sollten die Hinterbliebenen den Versicherungsanbieter so schnell wie möglich kontaktieren und die notwendigen Unterlagen einreichen.

Gemeinschaftskredite

Bei Krediten, die gemeinsam mit einem Partner oder einer anderen Person aufgenommen wurden, bleibt der Mitkreditnehmer in der Verantwortung. Das bedeutet:

  • Alleinige Haftung: Der Mitkreditnehmer muss die ausstehenden Raten alleine übernehmen.
  • Absicherung: Auch hier kann eine Restschuldversicherung helfen, die Belastung zu mindern.

Regelungen für Hypotheken und andere Sicherheiten

Bei Krediten, die durch Sicherheiten wie Immobilien oder Fahrzeuge abgesichert sind, haben Banken das Recht, diese Sicherheiten zu verwerten, um die ausstehenden Beträge zu decken. Im Falle einer Hypothek können die Erben entscheiden, ob sie die Immobilie behalten und den Kredit weiterzahlen oder die Immobilie verkaufen und die Schulden begleichen.

Praktische Schritte für Hinterbliebene

Nach dem Todesfall des Kreditnehmers sollten Hinterbliebene folgende Schritte unternehmen:

  • Kontaktaufnahme mit der Bank: Informieren Sie den Kreditgeber über den Todesfall und klären Sie die weiteren Schritte.
  • Prüfung des Nachlasses: Stellen Sie fest, ob ausreichend Vermögen im Nachlass vorhanden ist, um die Schulden zu begleichen.
  • Prüfung auf Versicherungen: Ermitteln Sie, ob eine Restschuldversicherung oder andere Absicherungen bestehen.
  • Beratung einholen: Ziehen Sie einen Rechts- oder Finanzberater hinzu, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

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